Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.
2Mit Ablauf des 31. Juli 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über das Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen vom 8. Oktober 2015 (KWMBl. I S. 219) außer Kraft.