Inhalt

Text gilt ab: 28.02.2018

1. Orientierungsdaten

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1

1Im Jahr 2017 ist das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 2,2 Prozent gestiegen und verzeichnete damit den stärksten Zuwachs seit 2011. 2Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht davon aus, dass sich der Aufschwung kräftig fortsetzt.

1.1.2

1Der Jahresproduktion liegt eine positive Einschätzung der wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen zugrunde. 2Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die gute Entwicklung der vorausschauenden Konjunkturindikatoren für das verarbeitende Gewerbe, den anhaltenden Aufschwung am Arbeitsmarkt sowie die Belebung der Weltwirtschaft. 3Der Euroraum, Deutschlands wichtigster Absatzmarkt, stehe dabei erst am Anfang der zyklischen Erholung. 4Für das Jahr 2018 erwartet die Bundesregierung daher eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 2,4 Prozent.

1.1.3

1Der Arbeitsmarkt bleibt voraussichtlich ein wichtiger Treiber für das deutsche Wirtschaftswachstum. 2Der Beschäftigungsaufbau hält nunmehr seit dem Jahr 2005 an und wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Jahr fortsetzen, wenn auch aufgrund des knapper werdenden Arbeitskräfteangebots weniger schwungvoll. 3Für Arbeitgeber werde es in vielen Branchen und Regionen schwieriger, die offenen Stellen in ihren Unternehmen erfolgreich zu besetzen. 4Der Jahreswirtschaftsbericht verweist in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass angesichts der europaweiten konjunkturellen Erholung die Arbeitskräftenachfrage im europäischen Ausland steigen und somit die Arbeitsmigration nach Deutschland an Attraktivität verlieren wird. 5Trotz intensiver Integrationsbemühungen und der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften wird nach den Erfahrungen der Vergangenheit erwartet, dass die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nur allmählich gelingen wird.

1.1.4

1Die Bundesregierung geht davon aus, dass aufgrund der guten Ertragslage der Unternehmen und einer zunehmenden Knappheit am Arbeitsmarkt deutlichere Lohnsteigerungen als in den Vorjahren vereinbart und die verfügbaren Einkommen insgesamt in diesem Jahr deutlich zunehmen werden. 2Vor diesem Hintergrund wird mit einer kräftigen Ausweitung der privaten Konsumausgaben gerechnet, auch für Investitionen in Wohnbauten.

1.1.5

1Die Projektion der Bundesregierung zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte geht davon aus, dass die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote voraussichtlich bereits im Jahr 2019 auf weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Maastricht-Referenzwert) sinken wird. 2Mit einer Schuldenstandsquote von rund 64,75 Prozent im Jahr 2017 (2016: 68,1 Prozent, 2015: 70,9 Prozent, 2014: 74,6 Prozent) liegt Deutschland hier auf Kurs. 3Allerdings stehen die öffentlichen Haushalte auch weiterhin vor mehrfachen Herausforderungen. 4Aus Sicht der Bundesregierung gehören hierzu unter anderem eine Normalisierung des Zinsumfelds, die Versorgung und Integration aufgenommener Flüchtlinge sowie die Alterung der Gesellschaft mit ihren perspektivisch wachsenden finanziellen Belastungen insbesondere im Bereich der Sozialausgaben.

1.1.6

1Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. 2Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. 3Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 4Sanierungskonzepte (zum Beispiel Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. 5Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vergleiche auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist gegebenenfalls durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

1Die Steuerschätzung vom November 2017 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der
Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2017
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
3,5 %
1,6 %
1,6 %
1,5 %
1,5 %
1,5 %
Gewerbesteuer brutto
5,6 %
1,3 %
3,0 %
3,2 %
3,6 %
3,4 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
7,4 %
4,2 %
5,5 %
5,6 %
5,6 %
5,3 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
24,6 %
24,3 %
–2,2 %
2,2 %
2,2 %
2,3 %
Hinweise:
Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2017.
Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
2Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. 3Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 4Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der bundesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

1Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte. 2Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2018 neu 4,3 Prozentpunkte. 3Der Vervielfältiger 2018 setzt sich damit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basisvervielfältiger
20,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl1
29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
4,3 Prozentpunkte
53,8 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt
68,3 Prozentpunkte

1 [Amtl. Anm.:] Mitfinanzierung der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs