Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2017

1. Orientierungsdaten

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1

1Im Jahr 2016 ist das Bruttoinlandsprodukt um preisbereinigt 1,9 % gestiegen und verzeichnete damit den stärksten Zuwachs seit 2011. 2Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht davon aus, dass sich die gute wirtschaftliche Lage auch in diesem Jahr fortsetzen wird. 3Sie erwartet für das laufende Jahr eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,4 %. 4Der leichte Wachstumsrückgang ist demnach nicht Ausdruck einer sich eintrübenden wirtschaftlichen Perspektive, sondern lässt sich zum großen Teil auf den Effekt einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen im Vergleich zum Vorjahr zurückführen.

1.1.2

1Nach Einschätzung der Bundesregierung werden die privaten Haushalte ihre Konsumausgaben im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit überdurchschnittlich ausweiten und kräftig in Wohnbauten investieren. 2Dafür bieten die mit der Arbeitsmarktentwicklung steigenden Einkommen bei einem gemäßigten Anstieg der Verbraucherpreise günstige Rahmenbedingungen.

1.1.3

1Nachdem 2016 43,5 Mio. Personen einer Erwerbstätigkeit nachgingen, wird sich diese Zahl der Prognose der Bundesregierung zufolge im Jahr 2017 noch einmal um rd. 320 000 Personen erhöhen. 2Damit wird nicht nur bei den Erwerbstätigen insgesamt, sondern auch bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein neuer Höchststand erwartet.

1.1.4

1Zum Beschäftigungsaufwuchs in Deutschland trägt laut Jahreswirtschaftsbericht auch die hohe Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt aus der Europäischen Union bei. 2Die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden wird sich dagegen erst nach und nach in Form höherer Erwerbstätigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit, auswirken. 3Die Integration in den Arbeitsmarkt steht für die Mehrzahl noch aus.

1.1.5

1Die Projektion der Bundesregierung zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte geht davon aus, dass die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote bis Ende des Jahrzehnts wieder auf weniger als 60 % des Bruttoinlandsprodukts (Maastricht-Referenzwert) sinken wird. 2Mit einer Schuldenstandsquote von rd. 68 % im Jahr 2016 (2015: 71,2 %, 2014: 74,9 %) liegt Deutschland hier auf Kurs. 3Wachsende finanzielle Belastungen, wie sie sich aus der Alterung der Gesellschaft ergeben, gilt es auch in Zukunft sorgsam zu beobachten.

1.1.6

1Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. 2Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. 3Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 4Sanierungskonzepte (z.B. Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. 5Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist ggf. durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

1Die Steuerschätzung vom November 2016 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die bayerischen Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der
Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2016
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
3,4 %
1,5 %
1,5 %
1,5 %
1,5 %
1,4 %
Gewerbesteuer brutto
–1,2 %
9,9 %
2,4 %
2,4 %
2,9 %
3,1 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
3,2 %
4,9 %
4,9 %
5,1 %
5,1 %
5,0 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer
3,2 %
24,5 %
–22,1 %
3,4 %
3,4 %
3,4 %
Hinweise:
Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der
Steuerschätzung vom November 2016. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der
Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Beim Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer wurde noch nicht berücksichtigt das
„Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen“, da dieses Gesetz zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch
nicht verabschiedet war (Gesetz vom 1. Dezember 2016, BGBl. I S. 2755). Dieses Gesetz führt
gegenüber dem Schätzergebnis zu einer Erhöhung des Gemeindeanteils am Aufkommen der
Umsatzsteuer von bundesweit 2,76 Mrd. € in 2018 und 2,4 Mrd. € ab 2019.
2Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. 3Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 4Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

1Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte. 2Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2017 neu 4,5 Prozentpunkte. 3Der Vervielfältiger 2017 setzt sich damit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basisvervielfältiger
20,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl1
29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
4,5 Prozentpunkte
54,0 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt
68,5 Prozentpunkte

1 [Amtl. Anm.:] Mitfinanzierung der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs