Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2005

7. Weiterentwicklung des Verfahrens

Die Hauptpersonalvertretungen werden bei Verfahrensneuentwicklungen und erheblichen Verfahrensweiterentwicklungen sowie geplanten neuen Auswertungen und Datenübermittlungen rechtzeitig, spätestens bei Vorlage des Pflichtenheftes oder eines Fachfeinkonzepts, beteiligt. Die Dienstvereinbarung ist gegebenenfalls entsprechend anzupassen.