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Text gilt ab: 01.07.2005
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2003.4-J

Dienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und erhebliche Änderungen des Justizverwaltungsportals im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in dessen Geschäftsbereich

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 12. Mai 2005, Az. 1510 a - III - 4322/04

(JMBl. S. 55)


2003.4-J
Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Beschäftigten schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der in seinem Zuständigkeitsbereich gebildete Hauptpersonalrat, Hauptrichterrat sowie Hauptstaatsanwaltsrat (im Folgenden: Hauptpersonalvertretungen) gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 2 Nr. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinbarung: