Inhalt
2. Art und Höhe der finanziellen Zuwendung
1Die Zuwendung wird einmalig in Höhe von 1 000 Euro je Mehrlingskind gewährt. 2Sie ist eine freiwillige Leistung und erfolgt einkommensunabhängig im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. 3Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.