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Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
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StRVertrBek
Text gilt ab: 08.11.2023
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1
In Angelegenheiten des Richterwahlausschusses für die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden die Mitglieder der Staatsregierung durch den Staatsminister der Justiz vertreten.
2
Im Falle seiner Verhinderung gilt Nr. 1 entsprechend.