Inhalt

VFprF
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 18.07.1996
§ 18
Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)
(1) Im Prüfungsteil „Der Golfplatz als Sport- und Spielfläche und als landschaftsgestaltendes Element“ kann geprüft werden:
1.1
Prüfungsfach „Anforderungen an einen Golfplatz“
Bodenaufbau, –eigenschaften und –verbesserungsmaßnahmen
standort- und nutzungsgerechte Bepflanzung
Wege- und Gewässerbau
1.2
Prüfungsfach „Ökologische und rechtliche Grundlagen“
ökologische Zusammenhänge
Baurecht (Auflagen, landschaftspflegerische Begleitpläne)
Umweltrecht (Naturschutz-, Abfall- und Wasserrecht)
Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht.
(2) Im Prüfungsteil „Golfplatzpflege“ kann geprüft werden:
2.1
Prüfungsfach „Pflegemaßnahmen“ nutzungs- und umweltgerechte
Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltspflege sowie Regenerationsmaßnahmen
Stauden- und Gehölzpflege
Pflanzenernährung
Pflanzenschutzmaßnahmen
2.2
Prüfungsfach „Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen“
Antriebsmaschinen
Mäh- und Pflegegeräte
Beregnungsanlagen
Pflege- und Instandhaltung von Maschinen und Geräten
Arbeits- und Unfallschutz
Verkehrssicherheit und Versicherungsangelegenheiten.
(3) Im Prüfungsteil „Platzmanagement“ kann geprüft werden:
3.1
Prüfungsfach „Golfplatz und Spielbetrieb“
grundlegende Golf- und Platzregeln
Koordination von Pflege- und Spielbetrieb
Wettkampfvorbereitung
Maßnahmen zum Ausbau eines Golfplatzes
3.2
Prüfungsfach „Arbeitsorganisation und Betriebsführung“
Grundfragen der Betriebsorganisation
Mitarbeiterführung
Kostenrechnung (Betriebsabrechnung und Kalkulation)
Arbeits- und Sozialrecht.