Inhalt
§ 3
Allgemeine Hinweispflichten
Vor der erstmaligen Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt ist den Lehramtsanwärtern jeweils die maßgebliche Anzahl der wöchentlich eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichtsstunden mitzuteilen.