Inhalt
    
    
        
          § 3
           Allgemeine Hinweispflichten 
          
         
        Vor der erstmaligen Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt ist den Lehramtsanwärtern jeweils die maßgebliche Anzahl der wöchentlich eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichtsstunden mitzuteilen.