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Vollzugshinweise zum Bayerischen Umzugskostengesetz
1. Zu Art. 4 BayUKG:
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2. Zu Art. 12 BayUKG
3. Zu Art. 16 BayUKG
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4. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2007
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Ministerialdirektor