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Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee (TZiWG) Vom 27. November 1964 (GVBl. S. 205) BayRS 7902-9-L (Art. 1–45)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Ablösung der Holznutzungsrechte und -vergünstigungen (Art. 1–14)
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Zweiter Teil Waldaufnahme, Bewertung (Art. 15–19)
Art. 15 Allgemeines
Art. 16 Waldaufnahme
Art. 17 Waldbewertung
Art. 18 Bewertung der Rechtholz- und Vergünstigungsholzbezüge
Art. 19 Wertansatz bei der Realteilung
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Dritter Teil Verfahren (Art. 20–39)
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Vierter Teil Besondere Vorschriften (Art. 40–42)
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Fünfter Teil Sondervorschriften für den Forstamtsbezirk Benediktbeuern (Art. 42a)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 43–45)
[Schlussformel]
Anlagen 1–8
Anlage 9 Ausgleichszahlungen im Forstamtsbezirk Benediktbeuern(Art. 11, 42a Abs. 1)
Inhalt
TZiWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 27.11.1964
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Art. 19
Wertansatz bei der Realteilung
Für die Realteilung der Holzbodenfläche ist jede Unterfläche mit dem Wert anzusetzen, der bei der Ermittlung des Waldertragswerts des Teilwald- oder Zinswaldbetriebs festgestellt worden ist.