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Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2021, Az. 25-P 2603-1/58
[Schlussformel]
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Inhalt
Text gilt ab: 29.11.2021
Fassung: 02.12.2021
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Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)