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Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2021, Az. 25-P 2603-1/58
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
Text gilt ab: 29.11.2021
Fassung: 02.12.2021
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Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. Dezember 2021, Az. 25-P 2603-1/58
Nachstehend wird der
Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)
vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.
Dieser Tarifvertrag wurde getrennt, aber inhaltsgleich abgeschlossen mit
–
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Bundesvorstand –, diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
und
–
dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch die Bundesleitung.
Er ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Änderungstarifverträge) und steht ebenso im Internet als Download (http://www.stmfh.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
Anlage
Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)