Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 13.04.2007
§ 3
Inkrafttreten
1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. 2Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. 3Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich im Fall der Kündigung – spätestens drei Monate vor Wirksamwerden der Kündigung –, Verhandlungen aufzunehmen.