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Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern Vom 21. Juli 1981 GVBl. S. 326 BayRS 2038-3-4-9-4-K (§§ 1–5)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.02.2008
Fassung: 21.07.1981
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§ 4
Regelungen über den Studienbetrieb und die inneren Verhältnisse des Staatsinstituts werden durch die Studienordnung getroffen, die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erläßt.