Inhalt
§ 6
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- 1.
-
Bildung
- a)
-
Schul- und Unterrichtswesen
- b)
-
Bildungspolitik, -planung und -information
- c)
-
Lehrerbildung
- d)
-
Schulsport
- e)
-
Ausbildungsförderung, soweit nicht anderen Ressorts zugewiesen
- f)
-
Erwachsenenbildung
- g)
-
Politische Bildungsarbeit
- 2.
-
Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften, kirchliche Statusfragen
- 3.
-
Stiftungen zugunsten Religion und Bildung.