Inhalt

SitzVergV
Text gilt ab: 01.01.2011
Fassung: 10.06.1999
§ 2
Höhe und Zahlungsweise
(1) Die Sitzungsvergütung beträgt 26,00 € für den Sitzungstag bis zum Höchstbetrag von 130,00 € für den Kalendermonat.
(2) Die Sitzungsvergütung ist für den jeweiligen Kalendermonat nachträglich zu zahlen.