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SVwKollegG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 15.07.1957
Art. 1
Das Bayerische Selbstverwaltungskolleg hat die Aufgabe, Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Kreisräte und Bezirksräte in mehrtägigen Kursen mit den Grundfragen der Demokratie und den Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung vertraut zu machen, sowie die Erörterung kommunaler Probleme zu fördern und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch herbeizuführen.