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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf (SchOSpL) Vom 23. September 1971 (BayRS IV S. 383) BayRS 227-3-1-K (§§ 1–28)
  • Bereich erweiternTeil I Allgemeine Vorschriften (§§ 1–4)
  • Bereich reduzierenTeil II Abschlußprüfung (§§ 5–24)
  • Bereich erweitern1. Abschnitt Allgemeines (§§ 5–8)
  • Bereich erweitern2. Abschnitt Abschlußprüfung im Schwerpunktfach (§§ 9–13)
  • Bereich erweitern3. Abschnitt Abschlußprüfung im Wahlpflichtfach (§§ 14–16)
  • Bereich erweitern4. Abschnitt Pädagogische Abschlußprüfung (§§ 17–20)
  • Bereich erweitern5. Abschnitt Nichtbestehen des zweiten Prüfungsabschnitts, Wiederholen (§§ 21–22)
  • Bereich reduzieren6. Abschnitt Gesamtnote und Abschlußzeugnis (§§ 23–24)
  • § 23 Gesamtnote der Abschlußprüfung
  • § 24 Zeugnis
  • Bereich erweiternTeil III Schlußbestimmungen (§§ 25–28)

Inhalt

SchOSpL
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 23.09.1971
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§ 24
Zeugnis
Über die bestandene Prüfung wird dem Ausbildungsteilnehmer das Zeugnis eines „staatlich geprüften Sportlehrers im freien Beruf“ ausgestellt.
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