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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633) BayRS 2230-7-1-K (Art. 1–61)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeines (Art. 1–3)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Öffentliche Schulen (Art. 4–27)
  • Bereich reduzierenDritter Teil Ersatzschulen (Art. 28–47)
  • Bereich erweiternAbschnitt I Allgemeines (Art. 28–30)
  • Bereich erweiternAbschnitt II Private Grundschulen und Mittelschulen (Art. 31–32)
  • Bereich reduzierenAbschnitt III Private Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 33–37)
  • Art. 33 Leistungen für den Personalaufwand
  • Art. 34 Leistungen für den Schulaufwand
  • Art. 34a Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
  • Art. 35 Gliederung und Ausbau
  • Art. 36 Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
  • Art. 37 Zuschüsse bei Blockbeschulung
  • Bereich erweiternAbschnitt IV Private Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Art. 38–45)
  • Bereich erweiternAbschnitt V Lernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit (Art. 46–47)
  • Bereich erweiternVierter Teil Aufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht (Art. 48–49)
  • Bereich erweiternFünfter Teil Übergangsvorschriften (Art. 50–57a)
  • Bereich erweiternSechster Teil Schlussvorschriften (Art. 58–61)

Inhalt

BaySchFG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 31.05.2000
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Abschnitt III Private Förderschulen und Schulen für Kranke

Art. 33 Leistungen für den Personalaufwand
Art. 34 Leistungen für den Schulaufwand
Art. 34a Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
Art. 35 Gliederung und Ausbau
Art. 36 Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
Art. 37 Zuschüsse bei Blockbeschulung
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