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Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) Vom 23. April 2015 (GVBl S. 134) BayRS 215-5-1-3-I (§§ 1–16)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Ausbildung (§§ 1–5)
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Teil 2 Abschlussprüfung (§§ 6–12)
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Teil 3 Zuständigkeit, gleichwertige Ausbildungen (§§ 13–14)
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Teil 4 Schlussvorschriften (§§ 15–16)
[Schlussformel]
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Anlage 1 Theoretische Ausbildung
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Anlage 2 Klinikpraktikum
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Anlage 3 Rettungswachenpraktikum
Inhalt
BayRettSanV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.04.2015
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Inhaltsübersicht
Teil 1 Ausbildung
§ 1 Qualifikation und Eignungsvoraussetzungen
§ 2 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 3 Ausbildungsstätten und Ausbildungseinrichtungen
§ 4 Zugangsvoraussetzungen
§ 5 Ausbildungsdokumentation
Teil 2 Abschlussprüfung
§ 6 Zulassung
§ 7 Durchführung
§ 8 Benotung
§ 9 Rücktritt, Versäumnisfolgen
§ 10 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 11 Bestehen, Zeugnis, Prüfungsunterlagen
§ 12 Wiederholen
Teil 3 Zuständigkeit, gleichwertige Ausbildungen
§ 13 Zuständigkeit
§ 14 Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung
Teil 4 Schlussvorschriften
§ 15 Übergangsbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Theoretische Ausbildung
Anlage 2 Klinikpraktikum
Anlage 3 Rettungswachenpraktikum