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ROkAbw
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.08.1992
Anlage 3
Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
Anzuwenden ist der Konzentrationswert oder die prozentuale Verringerung
Parameter
Konzentration
Prozentuale Mindestverringerung1)
Referenzmeßverfahren
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5 bei 20° C) ohne Nitrifikation2)
25 mg/l O2
70 – 90
Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Bestimmung des gelösten Sauerstoffs vor und nach fünftägiger Bebrütung bei 20° C ± 1° C in völliger Dunkelheit. Zugabe eines Nitrifikationshemmstoffs
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)2)
125 mg/l O2
75
Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Kalium-Dichromat
Suspendierte Schwebstoffe insgesamt
35 mg/l3)
903)
Filtern einer repräsentativen Probe durch eine Filtermembran von 0,45 μm. Trocknen bei 105° C und Wiegen
Zentrifugieren einer repräsentativen Probe (mindestens 5 Minuten bei einer durchschnittlichen Beschleunigung von 2 800 bis 3 200 g), Trocknen bei 105° C und Wiegen.
Die Analysen von Einleitungen aus Abwasserteichen sind an gefilterten Proben auszuführen; die Gesamtkonzentration an suspendierten Schwebstoffen in ungefilterten Wasserproben darf jedoch nicht mehr als 150 mg/l betragen.

1) [Amtl. Anm.:] Verringerung bezogen auf die Belastung des Zulaufs.
2) [Amtl. Anm.:] Dieser Parameter kann durch einen anderen ersetzt werden; gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) oder gesamter Bedarf an Sauerstoff (TOD), wenn eine Beziehung zwischen BSB5 oder CSB und dem Substitutionsparameter hergestellt werden kann.
3) [Amtl. Anm.:] Diese Anforderung ist fakultativ.