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Anlage 3
Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
Anzuwenden ist der Konzentrationswert oder die prozentuale Verringerung
Parameter |
Konzentration |
Prozentuale Mindestverringerung |
Referenzmeßverfahren |
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5 bei 20° C) ohne Nitrifikation |
25 mg/l O2 |
70 – 90 |
Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Bestimmung des gelösten Sauerstoffs vor und nach fünftägiger Bebrütung bei 20° C ± 1° C in völliger Dunkelheit. Zugabe eines Nitrifikationshemmstoffs |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) |
125 mg/l O2 |
75 |
Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Kalium-Dichromat |
Suspendierte Schwebstoffe insgesamt |
35 mg/l |
90 |
- –
Filtern einer repräsentativen Probe durch eine Filtermembran von 0,45 μm. Trocknen bei 105° C und Wiegen
- –
Zentrifugieren einer repräsentativen Probe (mindestens 5 Minuten bei einer durchschnittlichen Beschleunigung von 2 800 bis 3 200 g), Trocknen bei 105° C und Wiegen.
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Die Analysen von Einleitungen aus Abwasserteichen sind an gefilterten Proben auszuführen; die Gesamtkonzentration an suspendierten Schwebstoffen in ungefilterten Wasserproben darf jedoch nicht mehr als 150 mg/l betragen.
[Amtl. Anm.:] Verringerung bezogen auf die Belastung des Zulaufs.
[Amtl. Anm.:] Dieser Parameter kann durch einen anderen ersetzt werden; gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) oder gesamter Bedarf an Sauerstoff (TOD), wenn eine Beziehung zwischen BSB5 oder CSB und dem Substitutionsparameter hergestellt werden kann.
[Amtl. Anm.:] Diese Anforderung ist fakultativ.