Inhalt
(1) Die Angehörigen der Prüfungskommissionen erhalten für die Mitwirkung bei der Staatsprüfung folgende Vergütung je Prüfling:
1.
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jedes beteiligte Mitglied der Prüfungskommission für die Benotung der schriftlichen Aufsichtsarbeit
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24,00 €,
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2.
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der Vorsitzende der Prüfungskommission für beide Abschnitte des mündlichen Teils der Prüfung
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26,50 €,
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3.
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jedes weitere beteiligte Mitglied der Prüfungskommission für beide Abschnitte des mündlichen Teils der Prüfung
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24,00 €.
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(2) Bei schriftlichen Aufsichtsarbeiten erhält das Aufsichtspersonal je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit folgendes Entgelt
1.
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die verantwortliche Aufsichtsperson im Prüfungsraum
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4,10 €,
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2.
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jede übrige Aufsichtsperson
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3,35 €.
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(3) Neben den vorstehend genannten Vergütungen erhalten die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Aufsichtspersonen Reisekostenvergütung nach den geltenden reisekostenrechtlichen Vorschriften wie ein Beamter der Besoldungsgruppe A 13.