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Text gilt ab: 21.07.2009
Fassung: 21.07.2009
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte bei der Erfüllung polizeirechtlicher Aufgaben zur Gefahrenabwehr und vorbeugenden Bekämpfung der Banden- und Organisierten Kriminalität sowie der politisch motivierten Kriminalität
Vom 21. Juli 2009[1]

Vollzitat nach RedR: Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte bei der Erfüllung polizeirechtlicher Aufgaben zur Gefahrenabwehr und vorbeugenden Bekämpfung der Banden- und Organisierten Kriminalität sowie der politisch motivierten Kriminalität vom 21. Juli 2009 (GVBl. S. 412, BayRS 01-1-20-I)

[1] Das Verwaltungsabkommen wurde veröffentlicht in:
Baden-Württemberg: Verwaltungsabkommen v. 21.7.2009 (GABl. S. 266);
Bayern: Bek. v. 12.8.2009 (GVBl. S. 412).