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PO-A
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 03.03.1998
§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.
(2) 1Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlußprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (POSozV) vom 14. Juli 1979 (BayRS 800-21-86-A), geändert durch Verordnung vom 13. März 1991 (GVBl S. 116), außer Kraft. 2Dies gilt nicht für Ausbildungsverträge mit einem Ausbildungsbeginn vor dem 1. September 1997; insoweit gilt die bisherige Rechtslage fort.