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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397) BayRS 2012-1-1-I (Art. 1–102)
  • Bereich erweiternI. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (Art. 1–10)
  • Bereich erweiternII. Abschnitt Befugnisse der Polizei (Art. 11–29)
  • Bereich reduzierenIII. Abschnitt Datenverarbeitung (Art. 30–66)
  • Bereich erweitern1. Unterabschnitt Datenerhebung (Art. 30–32a)
  • Bereich erweitern2. Unterabschnitt Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung (Art. 33–52)
  • Bereich reduzieren3. Unterabschnitt Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung (Art. 53–65)
  • Art. 53 Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung
  • Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten
  • Art. 55 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
  • Art. 56 Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland
  • Art. 57 Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union
  • Art. 58 Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen
  • Art. 59 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
  • Art. 60 Datenempfang durch die Polizei
  • Art. 60a Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Art. 61 Datenabgleich innerhalb der Polizei
  • Art. 61a Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten
  • Art. 62 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten
  • Art. 63 Automatisiertes Abrufverfahren
  • Art. 64 Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Art. 65 Auskunftsrecht
  • Bereich erweitern4. Unterabschnitt Anwendung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Art. 66)
  • Bereich erweiternIV. Abschnitt Vollzugshilfe (Art. 67–69)
  • Bereich erweiternV. Abschnitt Zwang (Art. 70–86)
  • Bereich erweiternVI. Abschnitt Entschädigungs-, Erstattungs- und Ersatzansprüche (Art. 87–90)
  • Bereich erweiternVII. Abschnitt Opferschutz (Art. 91–92)
  • Bereich erweiternVIII. Abschnitt Kostenwesen (Art. 93)
  • Bereich erweiternIX. Abschnitt Richtervorbehalte; gerichtliches Verfahren (Art. 94–99)
  • Bereich erweiternX. Abschnitt Schlussbestimmungen (Art. 100–102)
  • Anlage

Inhalt

PAG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.09.1990
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3. Unterabschnitt Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung

Art. 53 Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung
Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten
Art. 55 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
Art. 56 Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland
Art. 57 Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union
Art. 58 Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen
Art. 59 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
Art. 60 Datenempfang durch die Polizei
Art. 60a Zuverlässigkeitsüberprüfung
Art. 61 Datenabgleich innerhalb der Polizei
Art. 61a Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten
Art. 62 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten
Art. 63 Automatisiertes Abrufverfahren
Art. 64 Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 65 Auskunftsrecht
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