Inhalt
Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Staatsregierung bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Staatsregierung
Vom 16. Dezember 1968
(BayRS II S. 81)
BayRS 1102-4-F
Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Staatsregierung bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Staatsregierung in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1102-4-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Verordnung vom 29. Juni 1993 (GVBl. S. 457) geändert worden ist
[Amtl. Anm.:] BayRS 1102-1-S