- 1.
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Das Staatliche Schulamt kann entsprechend der Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (insbesondere Alter, Vorkenntnisse) mit Ausnahme des Fachs Deutsch als Zweitsprache hinsichtlich der Fächer und der Stundenanteile Verschiebungen innerhalb der Stundentafel vornehmen.
- 2.
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In den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Natur und Technik, Geschichte/Politik/Geographie oder Physik/Chemie/Biologie/Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde können Lerngruppen gebildet werden.
- 3.
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Im Fach Kulturelle Bildung und Werteerziehung werden die Noten durch eine allgemeine Bewertung ersetzt.
- 4.
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Zu den zwei Unterrichtsstunden kommen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 je zwei Stunden erweiterter Basissportunterricht und in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 je zwei Stunden differenzierter Sportunterricht hinzu, bei deren Durchführung die personellen, räumlichen und organisatorischen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
- 5.
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„Sprach- und Lernpraxis“ umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Die Schule legt die Stundenzahl unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort fest und bezieht bei der Organisation und Durchführung Kooperationspartner oder andere Dritte ein; die Zustimmung des Schulaufwandsträgers ist erforderlich, soweit er betroffen ist.