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Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571) BayRS 2030-1-4-F (Art. 1–71)
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Teil 1 Allgemeines (Art. 1–21)
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Teil 2 Regelbewerber und Regelbewerberinnen (Art. 22–51)
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Teil 3 Andere Bewerber und Bewerberinnen (Art. 52–53)
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Teil 4 Dienstliche Beurteilung (Art. 54–65)
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Teil 5 Fortbildung (Art. 66)
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Teil 6 Schluss- und Übergangsvorschriften (Art. 67–71)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Inhalt
LlbG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.08.2010
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(aufgehoben)