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Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Prüfungsordnung Berufsbildung – Landwirtschaft und Hauswirtschaft – LHBPO) Vom 3. Dezember 2003 (GVBl. S. 906) BayRS 7803-21-L (§§ 1–14)
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Erster Teil Allgemeines (§ 1)
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Zweiter Teil Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen (§§ 2–3)
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Dritter Teil Vorbereitung der Prüfung (§§ 4–5)
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Vierter Teil Durchführung der Prüfung (§§ 6–9)
§ 6 Prüfungsaufgaben
§ 7 Ablauf der Prüfung
§ 8 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 9 Rücktritt, Nichtteilnahme
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Fünfter Teil Bewertung, Prüfungsergebnis, Wiederholungsprüfung (§§ 10–12)
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Sechster Teil Schlussbestimmungen (§§ 13–14)
[Schlussformel]
Inhalt
LHBPO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 03.12.2003
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Vierter Teil Durchführung der Prüfung
§ 6 Prüfungsaufgaben
§ 7 Ablauf der Prüfung
§ 8 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 9 Rücktritt, Nichtteilnahme