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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) Vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 722) BayRS 2122-7-G (Art. 1–6)
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Teil 1 Landarztquote (Art. 1–3)
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Teil 2 Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (Art. 4–5)
Art. 4 Zulassung zum Medizinstudium
Art. 5 Bewerbungs- und Auswahlverfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen (Art. 6)
[Schlussformel]
Inhalt
BayLArztG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 23.12.2019
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Art. 5
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Art. 3 gilt mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach Art. 3 Abs. 3 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.