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BayLArztG
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 23.12.2019
Art. 5
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Art. 3 gilt mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach Art. 3 Abs. 3 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.