Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) Vom 20. März 2001 (GVBl. S. 90) BayRS 2030-2-20-2-K (§§ 1–16)
  • Bereich reduzierenErster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–3)
  • § 1 Regelungszweck
  • § 2 Geltungsbereich
  • § 3 Umfang
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Fachlehrer) mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 (§§ 4–6)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte, für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen sowie Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (§§ 7–11)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Fachlehrkräfte) mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 (§§ 12–15)
  • Bereich erweiternFünfter Abschnitt In-Kraft-Treten (§ 16)
  • [Schlussformel]

Inhalt

AZKoV
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 20.03.2001
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Regelungszweck
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Umfang
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel