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KirchStG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.11.1994
Art. 10
Gesamtschuldner bei konfessionsgleicher Ehe
Wenn beide Ehegatten der gleichen umlageerhebenden Gemeinschaft angehören und zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, sind sie für die Kircheneinkommensteuer Gesamtschuldner.