Inhalt
Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2)
Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
Ab dem 1. Januar 2024 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:
Betriebsleitung:
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(ohne gleichzeitige Betriebsausführung)
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Entgelt je Hektar Holzbodenfläche
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5,95 €/ha
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Betriebsleitung und -ausführung:
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Entgelt je Hektar Holzbodenfläche
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9,15 €/ha
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Entgelt je Festmeter Hiebssatz
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9,15 €/fm.
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Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.