Inhalt

KWaldV
Text gilt ab: 01.07.2026
Fassung: 09.02.2007
Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2)
Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
Ab dem 1. Juli 2026 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:
Betriebsleitung:

(ohne gleichzeitige Betriebsausführung)

Entgelt je Hektar Holzbodenfläche
6,64 €/ha
Betriebsleitung und -ausführung:

Entgelt je Hektar Holzbodenfläche
10,46 €/ha
Entgelt je Festmeter Hiebssatz
10,46 €/fm.
Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.