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Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sowie der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern vom 14. August 1997 (Art. 1–6)
Artikel 1 Staatsleistung
Artikel 2 Religionsunterricht
Artikel 3 Ausschluss sonstiger Leistungen
Artikel 4 Freundschaftsklausel
Artikel 5 Änderungsbegehren
Artikel 6 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Protokollvermerk:
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 14.08.1997
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Artikel 5
Änderungsbegehren
Änderungsbegehren zu Art. 1 Abs. 1 können von beiden Vertragsparteien jeweils mindestens ein Jahr vor der begehrten Änderung, frühestens im Jahr 2025 für eine Änderung ab dem 1. Januar 2027, vorgebracht werden.