Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Hinterlegungsgesetz (BayHintG) Vom 23. November 2010 (GVBl. S. 738) BayRS 300-15-1-J (Art. 1–30)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–8)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Hinterlegungsverhältnis (Art. 9–13)
Bereich erweitern
Dritter Teil Verwaltung des hinterlegten Gegenstands (Art. 14–17)
Bereich erweitern
Vierter Teil Herausgabe (Art. 18–23)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Ausschluss der Herausgabe (Art. 24–26)
Bereich erweitern
Sechster Teil Privatrechtliche Hinterlegung (Art. 27–28)
Bereich reduzieren
Siebter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 29–30)
Art. 29 Übergangsbestimmungen
Art. 30 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayHintG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 23.11.2010
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Siebter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 29 Übergangsbestimmungen
Art. 30 Inkrafttreten