Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2022

I.  

Bei der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
1.
Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband),
2.
Höß-Schaller, Bayerische Justizverwaltungsvorschriften für die Geschäftsstelle (Loseblattsammlung),
3.
Verfassung des Freistaates Bayern / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
4.
Kalender,
5.
netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner.