Inhalt
1Diese Verordnung regelt die Vergabe von Hochschulleistungsbezügen an Professoren und Professorinnen sowie hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen gemäß Art. 69 bis 73 und 107 Abs. 5 Satz 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG). 2Ferner wird die Höhe der Nebenamtsvergütung für Präsidenten und Präsidentinnen einer Hochschule gemäß Art. 99 Abs. 1 Satz 1 BayBesG festgesetzt.