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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Gnadenordnung (BayGnO) Vom 29. Mai 2006 (GVBl. S. 321) BayRS 313-3-J (§§ 1–36)
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Erster Abschnitt Grundlagen der Gnadenordnung (§ 1)
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Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 2–20)
§ 2 Gnadenverfahren bei Entscheidungen der ordentlichen Gerichte
§ 3 Gnadenverfahren in sonstigen Fällen
§ 4 Inhalt des Begnadigungsrechts
§ 5 Vorrang der gerichtlichen Entscheidung
§ 6 Einreichung der Gnadengesuche
§ 7 Prüfung der Gnadenfrage von Amts wegen
§ 8 Einfluss der Gnadengesuche auf die Vollstreckung
§ 9 Zuständigkeit für die Entscheidung über die vorläufige Einstellung der Vollstreckung
§ 10 Behandlung der Gnadengesuche
§ 11 Ermittlungen
§ 12 Anschlusserklärung des Verurteilten
§ 13 Äußerung des Gerichts und der Vollzugsanstalt
§ 14 Anhörung anderer Stellen
§ 15 Berichterstattung
§ 16 Entscheidung über die Gnadengesuche
§ 17 Fassung und Mitteilung der Entscheidung
§ 18 Einwendungen
§ 19 Kosten in Gnadensachen
§ 20 Akten- und Registerführung
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Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 21–35)
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Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen (§ 36)
[Schlussformel]
Inhalt
BayGnO
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 29.05.2006
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§ 7
Prüfung der Gnadenfrage von Amts wegen
Die Gnadenfrage ist von Amts wegen zu prüfen, wenn das erkennende Gericht oder eine andere amtlich mit der Sache befasste Stelle einen Gnadenerweis aus besonderen Gründen für angezeigt hält.