Inhalt

FachV-VetD
Text gilt ab: 01.07.2018
Fassung: 11.06.2018
§ 3
Gliederung und Dauer der Ausbildung
1Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst einen fachtheoretischen Teil und einen berufspraktischen Teil. 2Sie dauert 18 Monate.