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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 8
Ausbildungseinrichtungen
1Die fachtheoretische Ausbildung wird an den Ausbildungseinrichtungen durchgeführt. 2Ausbildungseinrichtungen sind bei einem vorgesehenen Einstieg
1.
in der zweiten Qualifikationsebene die Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie Bayern,
2.
in der dritten Qualifikationsebene die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen,
3.
in der vierten Qualifikationsebene die Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie Bayern.