Inhalt
§ 8
Ausbildungseinrichtungen
1Die fachtheoretische Ausbildung wird an den Ausbildungseinrichtungen durchgeführt. 2Ausbildungseinrichtungen sind bei einem vorgesehenen Einstieg
- 1.
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in der zweiten Qualifikationsebene die Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie Bayern,
- 2.
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in der dritten Qualifikationsebene die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen,
- 3.
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in der vierten Qualifikationsebene die Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie Bayern.