Inhalt
§ 29
Einstellung und Zuweisung zum Fachstudium
Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen,
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die Bibliotheksinspektoranwärter und Bibliotheksinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst und
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die Beamten und Beamtinnen, die zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des fachlichen Schwerpunkts Bibliothekswesen zugelassen sind,
für den Studiengang „Bibliotheks- und Informationsmanagement“ zu.