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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 21
Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und umfasst im Einzelnen folgende Zeiträume:
1.
fachtheoretische Ausbildung und Qualifikationsprüfung: sieben Monate,
2.
berufspraktische Ausbildung an einer wissenschaftlichen Bibliothek: zwölf Monate,
3.
berufspraktische Ausbildung an einer öffentlichen Bibliothek, an der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken oder ihren Außenstellen und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen des Bereichs Bibliothek, Archiv und Information: fünf Monate.
2Die Einzelheiten der berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildung regelt ein von der Staatsbibliothek aufgestellter Ausbildungsplan.