Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1978 (BayRS III S. 601) BayRS 2141-1-B (Art. 1–54)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich reduzieren
Teil I Allgemeine Vorschriften (Art. 1–7)
Art. 1 Enteignungszweck
Art. 2 Gegenstand der Enteignung
Art. 3 Zulässigkeit der Enteignung
Art. 4 Zulässigkeit der Ersatzlandenteignung
Art. 5 Zulässigkeit der Enteignung für den Ersatz entzogener Rechte
Art. 6 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
Art. 7 Vorarbeiten auf Grundstücken
Bereich erweitern
Teil II Entschädigung, Rückenteignung und Härteausgleich (Art. 8–18)
Bereich erweitern
Teil III Verfahren (Art. 19–46)
Bereich erweitern
Teil IV Schlußvorschriften (Art. 47–54)
Inhalt
BayEG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 25.07.1978
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil I Allgemeine Vorschriften
Art. 1 Enteignungszweck
Art. 2 Gegenstand der Enteignung
Art. 3 Zulässigkeit der Enteignung
Art. 4 Zulässigkeit der Ersatzlandenteignung
Art. 5 Zulässigkeit der Enteignung für den Ersatz entzogener Rechte
Art. 6 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
Art. 7 Vorarbeiten auf Grundstücken