Inhalt

DVAsyl
Text gilt ab: 01.03.2022
Fassung: 16.08.2016
§ 29a
Übergangsregelung
1Soweit Gebühren für eine Benutzung im Zeitraum zwischen 1. Januar 2015 bis einschließlich 31. August 2016 noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind, erfolgt die Festsetzung nach den Regelungen dieser Verordnung.