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DLR-StV
Text gilt ab: 07.11.2020
Fassung: 17.06.1993
§ 6
Gestaltung der Angebote
(1) 1In den Angeboten der Körperschaft soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. 2Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
(2) 1Die Körperschaft hat in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. 2Sie soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. 3Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
(3) 1Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen in den Angeboten der Körperschaft darzustellen. 2Die Angebote sollen dabei auch die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.