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Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) vom 24. Dezember 2005 (GVBl. S. 665) BayRS 2031-1-1-F (Art. 1–78)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–5)
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Teil 2 Disziplinarmaßnahmen (Art. 6–17)
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Teil 3 Behördliches Disziplinarverfahren (Art. 18–41)
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Teil 4 Gerichtliches Disziplinarverfahren (Art. 42–73)
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Teil 5 Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung (Art. 74–76)
Art. 74 Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
Art. 75 Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten
Art. 76 Begnadigung
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Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 77–78)
[Schlussformel]
Inhalt
BayDG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 24.12.2005
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Teil 5 Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung
Art. 74 Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
Art. 75 Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten
Art. 76 Begnadigung