Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1992
Fassung: 13.05.1970
§ 9
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder und tritt mit dem Tage in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt sind.